Hausordnung & Allgemeine Bedingungen
Vermietung Blockhütte "Het Vijverhol"
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Teil 1: Hausordnung
Praktische Nutzung
1.Nutzung von Gebäude und Gelände
- Sie mieten die Blockhütte inklusive des vorhandenen Inventars. Die Untervermietung des Gebäudes oder des Inventars ist strengstens untersagt und führt zur sofortigen Auflösung des Mietvertrags.
- Der Vermieter muss jederzeit über die geplante Nutzung der Blockhütte informiert sein. Änderungen der vereinbarten Nutzung bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
- Der (gewerbliche) Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.
- Der Wald rund um die Blockhütte ist Eigentum der Gemeinde Apeldoorn; hier gilt die Allgemeine Gemeindesatzung (APV). Etwaige Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen die APV gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
- Bleiben Sie stets auf den bestehenden Wegen und betreten Sie nicht die Wälle der Feuerstelle.
- Das Parken von (Motor-)Fahrzeugen auf oder neben den Wegen ist nicht gestattet.
- Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Faltcampern auf dem Gelände ist verboten, auch für die Tagesnutzung.
2.Ruhe und Lärmbelästigung
- Achten Sie darauf, dass Anwohner durch Ihren Aufenthalt nicht gestört werden. Zwischen 23:00 Uhr und 08:00 Uhr muss es draußen auf dem Gelände ruhig sein.
- Bei nachweisbaren Beschwerden über nächtliche Lärmbelästigung kann ein Teil der Kaution einbehalten werden.
3.Lagerfeuer und Sicherheit
- Feuer machen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Feuerkörben oder in der Lagerfeuerstelle im Wald gestattet. Offenes Feuer an anderen Stellen ist strengstens verboten.
- Sorgen Sie stets für ausreichend Löschwasser neben dem Feuer.
- Prüfen Sie immer vorab auf www.natuurbrandrisico.nl, ob ein regionales Feuerverbot gilt.
4.Reinigung und Übergabe
- Hinterlassen Sie die Blockhütte mindestens im gleichen Zustand wie vorgefunden.
- Bei Abreise müssen die Säle gefegt sein. Die Sanitäranlagen, Küche und der Flur müssen gereinigt und gewischt werden.
- Achtung: Die Holzböden dürfen keinesfalls nass gewischt werden.
- Nach Ablauf der Mietzeit müssen die Schlüssel gemäß den erhaltenen Anweisungen an den Verwalter oder dessen Vertreter zurückgegeben werden.
- Bei unzureichender Reinigung kann ein Teil der Kaution einbehalten werden.
5.Abfallentsorgung
- Lassen Sie Abfall und Müllsäcke niemals draußen stehen. Leergut muss von Ihnen selbst mitgenommen und entsorgt werden.
- Gegen eine Gebühr können Sie Hausmüll bei uns hinterlassen, sofern Sie dies im Voraus melden. Die Kosten werden mit der Kaution verrechnet (maximal drei 60-Liter-Müllsäcke, erweiterbar auf fünf Säcke gegen Aufpreis).
- Wird der Abfall nicht wie vereinbart hinterlassen, können die Kosten für die Leerung des Rollcontainers dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
- Bei einer Mietdauer von mehr als 72 Stunden können andere Vereinbarungen zur Abwicklung und Entsorgung von Hausmüll getroffen werden.
Teil 2: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Administrativ & Finanziell
6.Mietpreis und Nebenkosten
- Der Mietpreis beinhaltet den regulären Verbrauch von Gas, Wasser und Strom. Bei extrem hohem Verbrauch (30% über dem durchschnittlichen Wochenverbrauch) werden die Mehrkosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
7.Zahlung und Kaution
- Zusätzlich zur Miete zahlen Sie im Voraus eine Kaution. Die Zahlung muss spätestens am im Vertrag vereinbarten Datum eingegangen sein.
- Innerhalb einer Woche nach der Mietzeit inspiziert der Verwalter das Gebäude. Wenn alles in Ordnung ist, wird die vollständige Kaution innerhalb von 30 Tagen auf das Konto zurückerstattet, von dem bezahlt wurde.
8.Einbehaltung der Kaution
Der Verwalter kann die Kaution (teilweise) in folgenden Fällen einbehalten:
- Schaden oder Verlust: Alle Kosten für Reparatur oder Ersatz von Schäden am Gebäude oder Inventar gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
- Fahrlässigkeit: Zum Beispiel das Nichtabschließen des Gebäudes, Verlust von Schlüsseln oder das Stehenlassen von Inventar im Freien.
- Lärmbelästigung oder unzureichende Reinigung: Siehe die entsprechenden Regeln in Teil 1 für Details.
- Wenn die Kosten die Kaution übersteigen, muss der Mieter den Restbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung nachzahlen.
9.Stornierung
- Bei Stornierung bis 14 Tage vor der Mietzeit schulden Sie 50% der Miete.
- Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Beginn schulden Sie die vollständige Miete von 100%.
- Diese Beträge können (abzüglich Verwaltungskosten) erstattet werden, wenn für den stornierten Zeitraum ein passender neuer Mieter gefunden wird.
10.Haftung und Aufsicht
- Der Vermieter (J.J. Enders-Stiftung) haftet nicht für Diebstahl oder Verlust von Eigentum des Mieters, noch für Kosten durch höhere Gewalt (wie Brand oder behördliche Eingriffe).
- Der Mieter ist für alle Gruppenmitglieder verantwortlich und muss alle über diese Mietbedingungen informieren.
- Anweisungen des Verwalters sind jederzeit zu befolgen; dem Verwalter muss stets Zugang zum Gebäude gewährt werden. Bei schwerwiegenden Regelverstößen kann der Mieter sofort ohne finanzielle Entschädigung des Geländes verwiesen werden.
11.Beschwerden und Einspruch
- Sind Sie mit einer Verrechnung oder Kautionseinbehaltung nicht einverstanden? Sie können innerhalb von 14 Tagen bei den Vertretern der J.J. Enders-Stiftung Einspruch erheben. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Streitbetrag die Standardkaution übersteigt.